Ich bin vom Bundesministerium für Familien und Jugend anerkannte Beraterin nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG und dadurch berechtigt, gerichtlich angeordnete Eltern-, Familien- und Erziehungsberatung durchzuführen.
Das Ziel dieser Beratung ist die Sicherung des Kindeswohls und eine Verbesserung der aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Kinder. Das bedeutet, dass ich Sie dabei unterstütze, die Bedürfnisse Ihrer Kinder wahrzunehmen, zu deuten und möglichst hilfreich zu reagieren, Konflikte mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin zu bearbeiten, sodass Sie bezüglich der Kinder zusammenarbeiten können, sowie Sie zu Erziehungsfragen und Konfliktbewältigung zu beraten.
Vor allem in Beratungen, die von beiden Eltern gemeinsam in Anspruch genommen werden, aber auch in der Einzelberatung ist es wichtig, zu Beginn gemeinsame Themen und Ziele festzulegen. Dies geschieht im Erstgespräch und in Anlehnung an die gerichtliche Vorgabe (Beschluss). Deshalb ersuche ich Sie, zum Erstgespräch jedenfalls den gerichtlichen Beschluss mitzubringen.
Grundsätzlich ist wünschenswert, dass die Beratung von beiden Eltern gemeinsam in Anspruch genommen wird, sofern das vom Gericht angeordnet wurde. Dennoch kann es vorkommen, dass das nicht zielführend ist. In diesem Fall teile ich Ihnen und dem Gericht meine diesbezügliche Einschätzung (ohne Angabe von Gründen) mit. Unter Umständen wird Ihnen vom Gericht dann eine Einzelberatung oder auch eine andere Art von Unterstützung (etwa Anti-Aggressionstraining) angeordnet.
Welche Informationen werden weitergegeben?
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Weitere Informationen finden Sie unter http://www.trennungundscheidung.at/
praxis petersdorfer
Psychotherapie | Paartherapie |
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Mag.a (FH) Kathrin Petersdorfer, MSc
Psychotherapeutin (Integrative Therapie)
Sozialarbeiterin
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