Allgemeine Geschäftsbedingungen Psychotherapie


kostenloses Erstgespräch

Vor dem Beginn der Psychotherapie wird ein kostenloses Erstgespräch vereinbart, das etwa 30 Minuten dauert. Dies soll Ihnen die Gelegenheit geben, mir Ihre Anliegen zu schildern. In diesem Rahmen können Sie mich unverbindlich kennenlernen und entscheiden, ob Sie sich vorstellen können, zu mir in Psychotherapie zu kommen.

 

Termin/Terminabsage

Bitte erscheinen Sie zu vereinbarten Terminen pünktlich, da die Einheit üblicherweise nicht verlängert werden kann. Sollte die Psychotherapie, Paartherapie oder Beratung aufgrund Ihrer Verspätung kürzer als vereinbart ausfallen, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dies so bald wie möglich, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen (Email, Kontaktformular, Telefon, SMS). Bei einer verspäteten Absage ist das gesamte Honorar zu bezahlen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung für Psychotherapie, Paartherapie oder Beratung erfolgt per Überweisung im Anschluss an jede Einheit, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. 

 

Kinder und Jugendliche

Sollten Sie als Elternteil die Psychotherapie Ihres Kindes wünschen ist wichtig, dass dies auch dem Wunsch des Kindes entspricht. Die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ist ebenso vertraulich wie die der Erwachsenen.

 

Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Psychotherapie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ich keine Inhalte in Zusammenhang mit Ihrer Person weitergebe und Ihre Anliegen streng vertraulich behandle. Ebenso können Inhalte aus der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen nur mit deren Einverständnis an die Eltern weitergegeben werden.

 

Ich nehme zur Qualitätssicherung regelmäßig Supervision in Anspruch und bespreche in diesem Zusammenhang Gesprächsinhalte mit dem*der Supervisor*in. Auch hier werden von mir jedoch keine Namen oder andere Details, die Sie erkennbar machen könnten, weitergegeben. Der*die Supervisor*in sowie etwaige andere Teilnehmer*innen der Supervision unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

 

Auch im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass gewisse Informationen weitergegeben werden müssen. Etwa, wenn Sie sich selbst oder andere akut gefährden. In diesem Fall bemühe ich mich, mit Ihnen Rücksprache zu halten, um Sie über den Schritt zu informieren und Sie bestmöglich zu unterstützen.

 

Sollten Sie wünschen, dass ich Informationen über Sie weitergebe, ist es möglich, mich schriftlich von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.